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Wirtschaftsdemokratie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie


Als Wirtschaftsdemokratie werden verschiedene historische und zeitgenössische Konzepte bezeichnet, die die Mitbestimmung und Beteiligung der Arbeitnehmer an wirtschaftlichen Prozessen anstreben.

Geprägt wurde der Begriff 1928 von Fritz Naphtali in einem - im Auftrag des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes herausgegebenen Buches über die Zielsetzungen einer Demokratisierung der Wirtschaft.

Im Gegensatz zum Marxismus wird keine revolutionäre Veränderung bestehender Strukturen angestrebt, sondern deren evolutionäre Transformation.

Nach Fritz Vilmar (mehr unter www.global-labour.org) lässt sich folgende zusammenfassende Definition nennen:
"Wirtschaftsdemokratie ist der Inbegriff aller ökonomischen Strukturen und Verfahren, durch die an die Stelle autokratischer Entscheidungen demokratische treten, die durch die Partizipation der ökonomisch Betroffenen und/oder des demokratischen Staates legitimiert sind."

 

Mitbestimmung und Wirtschaftsdemokratie

JÜRGEN KLUTE, in: UTOPIE kreativ, Heft 123 (Januar 2001), S. 52.

Vorbemerkung

Die Idee der Wirtschaftsdemokratie enthält drei Elemente:

1. Den ethischen Aspekt der Menschenwürde der Lohnarbeitenden,
womit vor allem deren Freiheit von entwürdigenden ökonomischen
Abhängigkeiten gemeint ist.

2. Den politökonomischen Aspekt, den Anspruch der Lohnarbeitenden
auf gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungen in der
Wirtschaft.

3. Den Aspekt der Verantwortung des Staates als Träger gesamtgesellschaftlicher
Interessen, soziale Gerechtigkeit zu realisieren.

Aus Sicht des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KDA) ist
dazu zu sagen, daß in den verschiedenen Stellungnahmen der evangelischen
Kirche zur Mitbestimmung das zuerst genannte Element
ohne Einschränkungen unterstützt wird. Auch das dritte Element .ndet
weitgehende Zustimmung – zuletzt im Sozialwort der Kirchen
von 1997. Große Zurückhaltung dagegen gibt es gegenüber zweiten
Aspekt, also jenem Element, das sich ganz direkt auf die Machtfrage
richtet.

 

Historische Vorbemerkung


Die entscheidenden Mitbestimmungsgesetze in der BRD sind in der
Aufbauphase entstanden. Angesichts der Verquickung der Großindustrie
mit dem Naziregime und der breiten Resonanz der Nazi-
Ideologie in der deutschen Bevölkerung gab es in der frühen Nachkriegszeit
einen relativ breiten gesellschaftlichen Konsens darüber,
durch politische Strategien und Rahmensetzungen eine Wiederholung
der Nazidiktatur zu verhindern.2 Die Mitbestimmungsgesetzgebung,
die viele Ideen und politische Ansätze aus der Weimarer
Republik aufgenommen hatte, ist Teil der genannten politischen
Strategie gewesen. Durch eine Einbindung der Arbeitnehmer in
betriebliche Verantwortung sollte der alte Klassengegensatz überwunden
oder doch wenigstens relativiert werden, um somit die
Arbeitnehmer gegen extremistische Ideologien zu immunisieren.
Auf diesem gesellschaftspolitischen Hintergrund ist es den Gewerkschaften
dann möglich gewesen, die im internationalen Vergleich
recht weitgehenden Mitbestimmungsgesetze der BRD durchzusetzen
– eben als Element einer umfassenderen politischen Strategie.
Die Gesetze zur Mitbestimmung sind dann in der 1976er Reform
teils noch einmal weiterentwickelt worden. Die BtrVG Novelle von
2000 hat dagegen keine nennenswerte Entwicklung gebracht, inso-

fern sie die notwendige Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen
nicht geleistet hat. Und das Montanmitbestimmungsgesetz
– die wohl weitgehendste gesetzliche Mitbestimmungsregelung
– gilt zwar nach wie vor, nur gibt es infolge des Strukturwandels
kaum noch Unternehmen, in denen es Anwendung findet.

 

Aktuelle Aspekte


Wirtschaftsdemokratie betrifft verschiedene Ebenen: die Ebene des
Arbeitsplatzes, die des Betriebes, des Unternehmens/Konzerns und
die gesamtgesellschaftliche bzw. europäische Ebene. Meine Ausführungen
beziehen sich auf die ersten Punkte, also auf die klassische
Mitbestimmung. Dabei will ich vor allem auf die veränderten
Rahmenbedingungen aufmerksam machen. Diese stellen für die
Mitbestimmung und somit auch für die Idee der Wirtschaftsdemokratie
neue Herausforderungen dar. Die Schlüsselfrage heißt: Wie
läßt sich die Idee der Mitbestimmung und der Wirtschaftsdemokratie3
in diesem veränderten Kontext neu in praktisch handhabbare
Konzepte übersetzen, und wie läßt sich die Idee wieder attraktiv, diskursfähig
und politisch mehrheitsfähig machen?

Wir befinden uns derzeit inmitten eines Prozesses der »Modernisierung
der Arbeit« und der Gesellschaft insgesamt. Dieser Prozeß basiert
auf der enormen informationstechnologischen Entwicklung der letzten
Jahre. Ein Prozeß, der – wie alle technologischen Entwicklungen,
die aus der Menschheitsgeschichte bekannt sind – nicht umkehrbar
ist. In seinen Grundlinien wurde er bereits vor rund zwei Jahrzehnten
von André Gorz prognostiziert.4 Trotzdem hat es eine vorausblickende
Vorbereitung unserer Gesellschaft auf die zu erwartenden Entwicklungen
nicht gegeben, so daß wir uns heute weitgehend unvorbereitet
in einem dramatischen Umbruchprozeß wieder.nden. Dies impliziert
eine weitreichende Verschiebung der gesellschaftlichen Machtverhältnisse
zugunsten von Kapitalinteressen. Deutlichster Ausdruck dessen
ist das Shareholder-Value-Prinzip und die Finanzpolitik der Industriestaaten,
die die Interessen der Arbeitnehmer/innen immer mehr aus
dem Blick verlieren. Dieser gesellschaftliche Umbruch produziert
derzeit Gewinner und Verlierer. Das heißt, es geht erneut um die Frage
einer gerechten Verteilung von Erwerbsarbeit und Einkommen. Wie
mit jedem tiefgreifenden gesellschaftlichen Umbruchprozeß ist auch
mit dem gegenwärtigen eine Neuordnung der gesellschaftlichen
Machtverhältnisse verknüpft, die es politisch zu gestalten gilt.
Bezogen auf die Modernisierung der Arbeitswelt lassen sich zwei
unterschiedliche Aspekte beobachten: Zum einen quantitative Veränderungen,
das heißt, der Abbau von Erwerbsarbeitsplätzen.

Seit Ende der 80er Jahre sind zu den quantitativen Veränderungen qualitative
hinzugekommen. Diejenigen, deren Erwerbsarbeitsplatz nicht
abgebaut wurde, haben ihre Erwerbsarbeit heute unter gänzlich anderen
Bedingungen zu leisten als noch vor einem Jahrzehnt. Dieser
Aspekt gewinnt bei der De.nition des Begriffs Strukturwandel zunehmend
an Bedeutung. Noch vor einem Jahrzehnt wurde unter
Strukturwandel – jedenfalls im Ruhrgebiet – die Verlagerung von
Erwerbsarbeitsplätzen aus der Montanindustrie in andere Produktionsbereiche
oder in den Verwaltungs- und Dienstleistungssektor
verstanden. Diese Möglichkeit besteht heute nur noch in Ausnahme-
fällen. Seit Beginn der 90er Jahre muß Strukturwandel vielmehr als
das definiert werden, was hier als qualitative Veränderung der
Arbeitswelt beschrieben wird: als Neustrukturierung der Arbeitsorganisation
und der Arbeitsbeziehungen. Diese quantitativen und
qualitativen Veränderungen der Arbeitswelt stellen die Idee der Wirtschaftsdemokratie
inklusive der Arbeitnehmermitbestimmung vor neue und schwierige Herausforderungen.

 

Die quantitativen Veränderungen der Arbeitswelt


Insbesondere in klassischen Bereichen industrieller Produktion hat
es in Deutschland wie auch in allen anderen Industrieländern in den
letzten Jahrzehnten einen dramatischen Erwerbsarbeitsplatzabbau
gegeben. Eine nochmalige deutliche Intensivierung ist hier seit den
90er Jahren wahrnehmbar und ein Ende ist nicht abzusehen. Selbst
vor den öffentlichen Verwaltungen macht der Arbeitsplatzabbau
nicht mehr halt. Vielmehr haben sie sich von ihrer über Jahrzehnte
eingenommenen Rolle verabschiedet, Arbeitsplatzverluste in der
Industrie zu kompensieren. So erzwingt die politisch betriebene
relative Verarmung der öffentlichen Hand seit Mitte der 90er Jahre
auch im öffentlichen Dienst einen massiven Arbeitsplatzabbau –
wenn auch sozialverträglich organisiert.5 Mit anderen Worten: Das
Erwerbsarbeitsvolumen geht signi.kant zurück. In Zahlen ausgedrückt
heißt das für den Zeitraum von 1970 bis 1996, daß das
Erwerbsarbeitsvolumen um mehr als ein Fünftel geschrumpft ist. Im
gleichen Zeitraum ist dagegen die Produktivität um über 60 % angestiegen.
6 Das heißt, 1996 konnte mit deutlich weniger Menschen
eine weitaus größere Menge an Gütern produziert werden als 1970.7


Die qualitativen Veränderungen der Arbeitswelt


Wie skizziert, führt die Modernisierung der Arbeitswelt einerseits zu
einem gigantischen Arbeitsplatzabbau.8 Gleichzeitig verändert die
informationstechnologische Revolution aber auch die Organisation
der verbliebenen Erwerbsarbeit und der in begrenztem Umfang neu
entstehenden: In einigen Branchen (zum Beispiel im Einzelhandel)
werden tari.ich abgesicherte Regelarbeitsplätze mehr und mehr durch
prekäre Zeit-Arbeitsplätze ersetzt. Immer häu.ger setzen Unternehmen
befristete Arbeitsverhältnisse durch. Das geltende Tarifrecht,
insbesondere die Flächentarifverträge, geraten ebenso unter Druck
wie eine Vielzahl von Schutzrechten von Arbeitnehmer/innen.
Ein weiterer bedeutsamer Aspekt ist die Zerlegung großer Unternehmen
in Netzwerkstrukturen. Dadurch werden nachhaltig die
Wirkungen des Betriebsverfassungsgesetzes, die betriebliche und
die unternehmensweite Arbeitnehmermitbestimmung unterlaufen.
Im Regelfall sind sie nur mehr im Rahmen befristeter Betriebsvereinbarungen
zu sichern. Ihre dauerhafte Wirkung ist damit in Frage
gestellt. Ein politischer Wille zur Fortentwicklung des Arbeitsrechts
und des Betriebsverfassungsgesetzes, um diesen neuen Bedingungen
Rechnung zu tragen, ist gegenwärtig nur in sehr begrenztem Umfang
vorhanden. Die kleinen überschaubaren Netzwerkeinheiten sind
rechtlich eigenständig und ökonomisch für sich selbst verantwortlich
– ohne jedoch in ihren ökonomischen Entscheidungen eigenständig
zu sein. Dies führt zur Ausdifferenzierung der »legal struc-
ture« und der »business structure«. Erstere beschreibt die Rechtsstruktur,
die den ausgegründeten Betriebsteilen (zumeist GmbH)
eine Handlungsautonomie gewährt, die aus der ökonomischen Interessenlage
heraus nicht erwünscht ist. Aus diesem Grund wird über
Verträge eine mehr oder minder starke Einschränkung der juristisch
gegebenen Handlungsautonomie erzeugt, die als »business structure
« bezeichnet wird. Diese beschreibt die ökonomische Abhängigkeit
eines Betriebes von einem anderen (Holding, Mutter-Konzern)
durch Beherrschungs- bzw. Gewinnabführungsverträge. Diese setzen
die »legal structure« faktisch außer Kraft. Eine Struktur, die
einem feudalen Lehnsverhältnis nicht unähnlich ist. Die Rolle des
»Lehnsherrn« übernimmt die Holding als dominanter Gesellschafter.
Juristisch ist diese Struktur zumindest punktuell hinterfragbar.
Ein weiterer Aspekt der Zergliederung der Unternehmen ist die
Schaffung von Transparenz. Die Zergliederung erfolgt nach Produkten,
so daß die Produktionskostenanteile einzelner Produktionsschritte
für jedes einzelne Produkt immer präziser benennbar werden. Dies
gilt auch für die Tätigkeiten jedes einzelnen Mitarbeiters, die als edvmäßig
erfaßte und dokumentierte Kostenfaktoren ebenfalls immer
transparenter werden.9 Die unternehmensseitig kalkulierten Vorteile
der Ausgründungen sind: Risikoverlagerungen und -begrenzungen,
steuerlicher Nutzen, kleinere Belegschaften, Flexibilität, die Möglichkeit,
den Betrieb selbst zum Handelsprodukt machen zu können.
Eine weitere Variante neuer Arbeitswelten sind virtuelle Organisationen.
Sie bestehen aus rechtlich selbständigen Unternehmen, die
nicht selten Einpersonenunternehmen sind, die auf Zeit zusammenarbeiten,
um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Ihre Kommunikationsstruktur
basiert auf modernen Kommunikationstechnologien
wie Internet und E-Mail. In einer solchen Struktur ist jeder für sich
selbst verantwortlich. Das gilt für die Arbeitsinhalte, für die ökonomische
Basis, für die Zeitorganisation und für die Akquise von Aufträgen.
Selbstmanagement, Vertrauen, Zuverlässigkeit, Selbststeuerung
sind die zentralen persönlichen Voraussetzungen für eine solche
Art der Erwerbsarbeit. Ein Kernpunkt dieser Art der Erwerbsarbeitsorganisation
ist, daß nicht mehr Arbeit, sondern die Verantwortung
für bestimmte Aufgaben delegiert wird. Bisher gibt es erst wenige
virtuelle Organisationen dieser Art.10


Unter dem Zwang der gesellschaftlichen Umwälzungen werden
zunehmend Menschen dazu animiert, sich auf eine Existenzgründung
einzulassen. Die westfälische Landesregierung zum Beispiel
drängt seit Mitte der 90er Jahre auf eine Verdoppelung der Selbständigenquote
in NRW von seinerzeit acht auf 16 %. Hier entsteht eine
Gruppe Neuer Selbständiger, die nicht nur Betriebswirtschaft und
Betriebsorganisation erlernen muß, sondern die auch einen kulturellen
und sozialen Wandlungsprozeß vom abhängig beschäftigten
»Anweisungsempfänger« zum ökonomisch und rechtlich eigenverantwortlichen
Entscheidungsträger, der sich selbst motivieren können
muß, zu leisten hat. Darin unterscheidet sich diese Gruppe vom
klassischen Selbständigen bzw. Freiberu.er, der zudem auf funktionierende
Verbandsstrukturen zurückgreifen kann. Für die Gruppe
der »Neuen Selbständigen« kommt hinzu, daß sie aus den P.ichtversicherungen
herausfallen und sich freiwillig versichern müssen.
Aufgrund .nanzieller Probleme wird oft auf den nötigen Versicherungsschutz
verzichtet. Hier gibt es einen erheblichen Regelungsund
Unterstützungsbedarf, um dieser Gruppe eine nachhaltige Existenzsicherung
zu ermöglichen und um zukünftige Altersarmut zu
vermeiden.


Die entrechtlichten Arbeitsbeziehungen setzen die Arbeitnehmer/
innen einem verstärkten Machtkampf aus, ohne daß sie über
geeignete strukturelle Machtinstrumente für einen solchen Kampf
verfügen. Was in der Theorie durchaus verlockend klingt – mehr
Freiheiten, mehr Flexibilität etc. –, bedeutet in den meisten Fällen
nichts anderes als die Übernahme schwer kalkulierbarer ökonomischer
Risiken durch die einzelnen Arbeitnehmer/innen. Der Druck
dieser Risiken fördert – vor allem im Bereich der (Schein-)Selbständigen
– die Selbstausbeutung und den Verzicht auf gesundheitliche
Schutzmaßnahmen, um überleben zu können.
Insbesondere neue Organisationsformen in den Unternehmen
führen nicht nur zu veränderten Arbeitsbeziehungen, sondern bedingen
ihrerseits einen weiteren Abbau von Erwerbsarbeitsplätzen
durch Optimierung der Arbeitsabläufe. Dazu zählt auch die viel diskutierte
Flexibilisierung der Erwerbsarbeitszeit – oft nichts anderes
als Erwerbsarbeit auf Abruf.11


Eine weitere Herausforderung stellt der Wandel von der Industriezur
Dienstleistungsgesellschaft dar. Im Rahmen der Industriegesellschaft
waren die gewerkschaftlichen Aktivitäten auf die (Groß)
Industrie konzentriert.12 Traditionell war und ist der Dienstleistungssektor
einerseits weitaus geringer organisiert und andererseits für die
(Industrie)Gewerkschaften nur schwer zugänglich13, was in der klassischen
Industriegesellschaft ein hinnehmbarer Faktor war. Wird
dieser Sektor – in dem sich zudem die nur schwer organisierbaren
prekären Arbeitsverhältnisse konzentrieren – nun zu einem zentralen
Wirtschaftssektor und damit für Gewerkschaften zu einem relevanten
Beschäftigungsbereich, dann schwächt die bisherige Gewerkschaftsferne
dieses Sektors die Mitbestimmung um ein Weiteres.

Infolge der informationstechnologischen Revolution vollzieht die
Produktion also Umwälzungen, die sich signi.kant von den eher
kontinuierlichen Entwicklungen der Nachkriegszeit unterscheiden.
Diese Umwälzungen führen, wie aufgezeigt, zu einem dramatischen
Rückgang des Bedarfs an Erwerbsarbeitskräften in allen klassischen
Erwerbsarbeitssektoren. Gleichzeitig wird die Organisation der
Erwerbsarbeit durch die informationstechnologische Revolution
tiefgreifend verändert. Parallel dazu erfordert die auf kultureller
Ebene erfolgende Neubestimmung des Rollenverständnisses von
Frauen und Männern eine neue Verteilung der Erwerbsarbeit zwischen
den Geschlechtern. Für die Menschen bedeutet dies eine weitreichende
Veränderung der Berufsbiographien: Sie sind unter den
neuen Bedingungen vielfach gebrochen bzw. unterbrochen und mit
vielen Wechseln der Stellen wie der Tätigkeiten verbunden.
Überlagert werden diese Prozesse dadurch, daß die Lebenserwartung
der Menschen in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen
hat. Das Verhältnis von Lebenszeit und Erwerbsarbeitszeit hat sich
dahingehend verändert, daß der Anteil der Erwerbsarbeitszeit deutlich
zurückgegangen ist. Dies bedingt einen Bedeutungswandel der
Erwerbsarbeit, der eine grundlegende Neubestimmung des Verhältnisses
von Arbeit, Erwerbsarbeit und Lebenszeit erfordert.


Dies alles hat weitreichende Folgen für unsere Gesellschaftsordnung,
insbesondere für die aus Löhnen und Gehältern .nanzierten
sozialen Sicherungssysteme. Sie verlieren nach und nach ihre fundamentale
Leistungsfähigkeit, nämlich Armutssicherheit für alle
Lebenssituationen zu schaffen, für die Tarifsysteme, die das Erwerbsarbeitsleben
und die Entlohnung regeln, sowie für die Mitbestimmung
in Betrieben und Unternehmen. Diese Systeme sind alle
auf eine tayloristische Produktionsorganisation ausgerichtet, in der
Vollbeschäftigung als Beschäftigung aller männlichen Mitglieder
der Gesellschaft im Erwerbsarbeitsalter de.niert ist. Im Zuge dieser
Umwälzungen hat die Erwerbsarbeit ihre .ächendeckende und als
einigermaßen ausgewogen akzeptierte Verteilungsfunktion des gesellschaftlichen
Einkommens verloren. Die neuen Formen von Erwerbsarbeit
(virtuelle Organisationen, Neue Selbständigkeit) bedingen
zugleich eine neue Zeitsouveränität und eine neue zeitliche
Fremdbestimmung, die alle Lebensbereiche umfaßt. Hier stellt sich
die Frage nach der tatsächlichen Zeitsouveränität – als Frage nach
der Abgrenzung von selbstbestimmter Zeit zu fremdbestimmter Erwerbsarbeitszeit.
Denn die neuen Erwerbsarbeitsformen kennen
keine scharfen Grenzen mehr, sondern nur noch .ießende Übergänge,
die im Rahmen von Selbstverantwortung und Selbstmanagement
tagtäglich neu de.niert werden müssen.


Dies gilt insbesondere für die neu entstehenden Formen von
»Homeworking« in Verbindung mit Telearbeit und Neuer Selbständigkeit.
Wohn- und Arbeitsort werden hier wieder stärker zusammengeführt:
Die Grenzen zwischen Arbeitswelt und Privatleben werden
durchlässiger bzw. verschwimmen. Für Familien bedeutet diese Entwicklung:
Familienmitglieder werden in die Produktion einbezogen.14
Sind diese Umwälzungsprozesse in Deutschland zunächst mit
einer gewissen zeitlichen Streckung eingeleitet und organisiert worden,
deren Ziel eine möglichst hohe Sozialverträglichkeit war, so
wird die informationstechnologische Revolution seit geraumer Zeit
unter dem Druck der Börsen (Shareholder-Value-Prinzip) beschleunigt.
Dabei sind weniger die Veränderungsprozesse als solche das
Problem – sie eröffnen ja auch Chancen –, sondern die Umverteilungsinteressenlagen,
die Verschiebung gesellschaftlicher Machtverhältnisse
und die daraus resultierende Zunahme sozialer Ungleichheit
und sozialer Ungerechtigkeit.


Mit dem Shareholder-Value-Prinzip und der »neuen Aktienkultur«
ist eine weitere Veränderung verbunden: Der Kon.ikt zwischen
Arbeit und Kapital ist nicht mehr eindeutig auf gesellschaftliche
Gruppen übertragbar, wie in früheren Phasen: hier Kapitalisten, dort
Arbeiter. Einerseits sind Manager keine Fabrikbesitzer. Andererseits
sind Mitarbeiter großer Konzerne über Aktien an den Unternehmen
beteiligt. Durch Unternehmensbeteiligungen aber wird der im
Shareholder-Value-Prinzip zum Ausdruck kommende Kon.ikt zwischen
Arbeit und Kapital internalisiert, das heißt, in die abhängig
Beschäftigten »hineinverlegt«. Seinen öffentlich sichtbaren Ort hat
dieser Kon.ikt an den Börsen gefunden, die auf Entlassungen mit einem
Anstieg der Aktienkurse reagieren.


Die skizzierten quantitativen und qualitativen Veränderungen der
Arbeitswelt machen deutlich:

Die Arbeitswelt hat sich – insbesondere in den 90er Jahren – tiefgreifend
verändert. Die klassische Industriearbeit ist zwar nicht verschwunden,
hat aber nur noch einen nachgeordneten Stellenwert.15
Neue Berufe und neue, ganz unterschiedlich zu wertende Formen
von Erwerbsarbeit werden Schritt für Schritt eingeführt. Wie aber
letztendlich Erwerbsarbeit in der Zukunft aussehen und organisiert
sein wird, läßt sich gegenwärtig nur schwer abschätzen.
Deutlich erkennbar und benennbar sind dagegen einige Herausforderungen,
mit denen wir uns auseinandersetzen müssen: Das kontinuierlich
zurückgehende Erwerbsarbeitsvolumen in Verbindung
mit Produktivitätssteigerung; veränderte Arbeitsbeziehungen; veränderte
Unternehmensorganisationen; ein sich veränderndes Arbeitsverständnis;
die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme
(deren Einnahmen an die Erwerbsarbeit gekoppelt sind); Verschiebungen
gesellschaftlicher Machtverhältnisse, den Veränderungen
entsprechende Weiterentwicklungen von Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz.
Beide Prozesse – quantitative wie qualitative Veränderungen der
Arbeitswelt –, aber auch die heute veränderten gesellschaftlichen
und politischen Voraussetzungen gegenüber früher, stellen die Mitbestimmung
und mehr noch die Idee der Wirtschaftsdemokratie vor
neue und schwierige Herausforderungen. Mitbestimmung und Wirtschaftsdemokratie
werden heute nicht mehr als (wesentlicher)
Bestandteil einer gesellschaftspolitischen Konzeption und Strategie
verstanden und diskutiert. Die Großindustrie war in der alten BRD
mit den hohen gewerkschaftlichen Organisationsgraden und starken
Betriebsräten die soziale und die ökonomische Basis der Gewerkschaften,
aufgrund derer sich Arbeitnehmer/innen politischen Ein-
.uß erstritten und gesichert haben. Die Mitbestimmungskonzepte
und -gesetze der BRD sind vorrangig auf diese Großbetriebe mit
ihrer tayloristischen Arbeitsorganisation zugeschnitten. Mit den Veränderungen
in der Arbeitswelt ist diese Basis mehr als brüchig geworden
(mit weitreichenden Auswirkungen auch für die SPD sowie
ihr Verhältnis zu den Gewerkschaften). Auf Kleinbetriebe und industrielle
Netzwerke sind weder die traditionellen gewerkschaftlichen
Strategien, noch die betreffenden Gesetze, noch die gewerkschaftlichen
Mitbestimmungskonzepte zugeschnitten. Zugespitzt heißt die
Herausforderung daher: Wie sind heute einerseits auskömmliche
Einkommen und Sicherheit vor Armut zukünftig zu realisieren? Und
wie sind andererseits neue Formen der Mitbestimmung als Elemente
der Wirtschaftsdemokratie bis hin zu neuen Formen derselben als
konstitutiver Bestandteil der Verfaßtheit einer demokratischen Gesellschaft
auf gesamtgesellschaftlich-europäischer Ebene zu entwickeln
und zu verwirklichen? Mit anderen Worten: Es geht um die
Frage: Wie läßt sich der bisher erreichte technische Fortschritt in
sozialen Fortschritt übersetzen – unter Einschluß politischer und
ökonomischer Partizipationsrechte, Gleichberechtigung von Frauen
und Männern, weltweiter Gerechtigkeit und Umweltschutz.16

Dazu braucht es viel soziale Phantasie und Engagement!